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   RG, 12.07.1930 - IX 54/30   

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https://dejure.org/1930,457
RG, 12.07.1930 - IX 54/30 (https://dejure.org/1930,457)
RG, Entscheidung vom 12.07.1930 - IX 54/30 (https://dejure.org/1930,457)
RG, Entscheidung vom 12. Juli 1930 - IX 54/30 (https://dejure.org/1930,457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann ist in der Ablehnung einer Operation überwiegendes eigenes Verschulden des Verletzten zu finden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 129, 398
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.12.1974 - VI ZR 1/74

    Ersatzpflicht der kosmetischen Beseitigung einer Unfallnarbe; Begrenzung des

    In der Rechtsprechung ist z.B. anerkannt, daß der Geschädigte nach Treu und Glauben im wirtschaftlichen Interesse des Schädigers unter Umständen gehalten sein kann, sich einer Operation oder einem Heilverfahren zu unterziehen (§ 254 Abs. 2 BGB; RGZ 60, 147; 83, 15, 17 ff m.w.Nachw.; 129, 398; 139, 131, 133 m.w.Nachw.; BGH Senatsurt. v. 24. Oktober 1961 - VI ZR 23/61 = VersR 1961, 1125).
  • OLG Koblenz, 17.05.1982 - 12 U 1007/81

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Im Rahmen der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB wäre der Kläger nur dann verpflichtet, sich einer nochmaligen Operation zu unterziehen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Heilung oder doch eine wesentliche Besserung im Befinden des Klägers zu erwarten wäre (RGZ 129, 398; BGHZ 10, 18 ).
  • OLG Oldenburg, 02.02.1978 - 1 U 112/77

    Verkehrsunfall; Verletzung der Schadensminderungspflicht; Wiederherstellung der

    Das Reichsgericht (RGZ 129, 398 (399) fordert eine hohe "Wahrscheinlichkeit einer Heilung oder doch eine wesentliche Besserung im Befinden des Verletzten".
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